Künstlersozialkasse
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Steuernews

Künstlersozialkasse

Seit dem 15.6.2007 ist die Deutsche Rentenversicherung auch für die Überwachung der Abführung der Künstlersozialabgabe bei den Arbeitgebern zuständig.

Geprüft wird neben der ordnungsgemäßen Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber im vierjährigen Turnus, ob und in welcher Höhe eine Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz besteht. Die Künstlersozialkasse ist weiterhin zuständig für die Prüfung der Abgabe bei Unternehmern ohne Beschäftigte und zugleich Einzugsstelle für die Künstlersozialabgabe.

Die Abgabe beträgt 4,9 % (Wert 2007: 5,1 %) der an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Zahlungspflichtig sind Unternehmen, die in ihrem Geschäftsfeld künstlerische oder publizistische Leistungen typischerweise nutzen.

Aber auch Unternehmen, die Veranstaltungen oder Betriebsfeiern mit Künstlern durchführen, sind genauso betroffen wie Werbeagenturen, Autohäuser, Möbelhäuser, Gaststätten, Agenturen, Galerien usw., bei denen entsprechende Darbietungen zur Öffentlichkeitsarbeit gehören und die dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten vergeben.

Werden Aufträge an die unten aufgezählten selbstständigen Künstler oder Publizisten erteilt, wird unterstellt, dass diese unter das Künstlersozialgesetz fallen.

MUSIK
  • Komponisten
    • Komponist; Texter, Librettist; Musikbearbeiter (Arrangeur)
  • Dirigenten
    • Kapellenmeister, Dirigent; Chorleiter; Tonmeister für Musik und Sprache
  • Instrumentalisten/Ernste Musik
    • Instrumentalsolist in der „ernsten Musik“, Orchestermusiker in der „ernsten Musik“
  • Sänger/Ernste Musik
    • Oper-, Operetten-, Musicalsänger (Solist); Lied- und Oratoriensänger (Solist); Chorsänger
  • Unterhaltungsmusiker
    • Sänger in der Unterhaltungsmusik, Show, Folklore; Tanz- und Popmusiker (Instrumentalisten); Unterhaltungs- und Kurmusiker; Jazz- und Free-Rock-Musiker
  • Musikpädagogen
    • Musikpädagoge
DARSTELLENDE KUNST
  • Tänzer (Ballett)
    • Ballett-Tänzer, Ballett-Meister, Ballett-Repetitor, Choreograph
  • Schauspieler
    • Schauspieler; Sprecher, Moderator
  • Unterhaltungskünstler/Artisten
    • Conferencier, Disk-Jockey, Quizmaster; Unterhaltungskünstler/Artist; Figurenspieler (Puppen/Marionetten)
  • Regisseure
    • Regisseur; Realisator; Produktionsleiter
  • künstlerisch-technische Mitarbeiter
    • Bühnen-, Film-, Kostüm- und Chefmaskenbildner; Cutter im Bereich Fernsehen/Film; Sonstige künstlerisch-technische Mitarbeit
BILDENDE KUNST/DESIGN
  • Maler/Bildhauer
    • Bildhauer; Experimenteller Künstler (z. B. Objektemacher); Maler, künstlerischer Grafiker; Portrait-, Genre-, Landschaftsmaler
  • Grafik-Designer
    • Grafik-Designer, Layouter; Karikaturist, Trick- und Comiczeichner, Illustrator
  • Industrie-Designer
    • Industrie-Designer; Produkt-Designer
  • Foto-Designer/Bildjournalisten
    • Künstlerischer Fotograf, Lichtbildner, Werbefotograf, Kameramann; Bildberichterstatter, Pressefotograf
  • Kunsthandwerker
    • Restaurator; Keramiker, Glasgestalter; Gold- und Silberschmied, Emailleur; Textil-, Holz-, Metallgestalter
  • Kunstpädagogen
    • Kunstpädagoge mit in größerem Umfang freiberuflicher Tätigkeit in der bildenden Kunst

Stand: 15. März 2008

Rainer Hiemer
Steuerberater, Geschäftsführer

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Tel. +49 89 17997491
Fax +49 89 17111425

Martin Gerling, Dipl. BW (FH)
Steuerberater, Geschäftsführer

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Gwendolina Hartmann-Dörken, Dipl. BW, Steuerberaterin, Fachberaterin für internationales Steuerrecht, Geschäftsführerin

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